Rechtsanwalt München Fachanwalt Familienrecht
Herr Schützendübel ist mit seinen fundierten juristischen Kenntnissen und umfassenden beruflichen Erfahrungen unter anderem aus der Mitarbeit in den renommierten Kanzleien Rolf Bossi und Kollegen / München sowie Dr. Andreas Grasmüller und Kollegen / München seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt in München tätig.
Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen das Tätigkeitsfeld und die Arbeitsphilosophie unserer Kanzlei vor.
Wir bieten Ihnen die engagierte Unterstützung bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich von unserer professionellen Arbeitsweise überzeugen.
IHR RECHT IST UNSER ZIEL
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch bei der Geschäftsraummiete
Gemäß Urteil des BGH vom 23.07.2008 (XII ZR 134/06) rechtfertige der Verzug des Mieters eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch bei der Geschäftsraummiete, wenn der eine Monatsmiete übersteigende Rückstand aus zwei aufeinander folgenden Zahlungszeiträumen resultiere. Resultiere der Rückstand auch aus anderen Zahlungszeiträumen rechtfertige er die außerordentliche fristlose Kündigung lediglich, wenn seine Höhe zwei Monatsmieten erreiche.
Polizeibeamten als „Oberförster“ keine strafbare Ehrverletzung
Gemäß Beschluss AG Berlin – Tiergarten vom 26.05.2008 412 Ds 2 JuJs 186-08 (74/08) rechtfertige die Bezeichnung eines Polizeibeamten als „Oberförster“ ohne weiteres nicht den Vorwurf einer strafbaren Ehrverletzung. Bei der dienstlichen Verrichtung eines Försters handle es sich in aller Regel um nützliche, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ein „verständiger Dritter“ würde einen Zusammenhang mit der Verrichtung forstlicher Tätigkeiten als sachlich unzutreffend wohl bestreiten, kaum aber sich in seinem Achtungsanspruch als Person beeinträchtigt sehen.
